Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes OÖ, Frau Heidemarie Bräuer, ist auch für die Gemeinden zuständig und hat um einen Termin bei Obmann Reinhard Haider bezüglich Information und Bewerbung der Sache ersucht. Gerne. Gesagt, getan. „Wir konnten uns gut austauschen. Handlungsbedarf gibt es immer und überall. Auch beim Gendern unserer Sprache, Texte und Formulierungen für die Medien“, freute sich Reinhard Haider über den Kontakt. Den Aufgabenbereich der Gleichbehandlungsstelle und die Kontaktdaten findet ihr nachstehend.
Gleichbehandlungsbeauftragte und Gleichbehandlungskommission des Landes und der Gemeinden neu bestellt
In der Sitzung der Oö. Landesregierung am 20.12.2021 wurde die Gleichbehandlungskommission des Landes und der Gemeinden für die Dauer der derzeitigen Legislaturperiode bestellt. Regierungsrätin Heidemarie Bräuer wurde als Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes für den Oö. Landesdienst wieder und nun auch für die Gemeinden in Oberösterreich neu bestellt. Mit der Stellvertretung der Gleichbehandlungsbeauftragten wurde Magdalena Reindl betraut. Bräuer und Reindl arbeiten seit Jahren gemeinsam in der Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission zusammen.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist für alle Bereiche des Oö. Landesdienstes (Oö. Landesverwaltung, Oö. Gesundheitsholding GmbH bzw. Kepler Universitätsklinikum GmbH, etc.) sowie für alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Oberösterreich (ausgenommen Städte mit eigenem Statut - Linz, Wels, Steyr) zuständig.
Der Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission kommen unter anderem folgende Aufgaben und Kompetenzen zu:
Die Gleichbehandlungsbeauftragte befasst sich mit allen Themen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung. Sie ist Anlaufstelle für Fragen und Probleme in Zusammenhang mit Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung der Geschlechter. In der Ausübung dieser Funktion ist sie weisungsfrei.
Sie nimmt alle Anliegen, Beschwerden und Anregungen einzelner Bediensteter entgegen und bearbeitet diese. Die Anliegen werden vertraulich behandelt. Jeder weitere gesetzte Schritt erfolgt NUR mit Einverständnis der betroffenen Person, welche eine Beschwerde einbringt bzw. ein Anliegen hat.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte kann mit Zustimmung der/des betroffenen Bediensteten ein Gutachten bei der Gleichbehandlungskommission in Auftrag geben. Sie erstellt gemeinsam mit der Gleichbehandlungskommission ein Frauen- bzw. Geschlechterförderungsprogramm und nimmt regelmäßig Anpassungen vor.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Vorsitz der Gleichbehandlungskommission des Landes und der Gemeinden und vertritt die Interessen aller betroffenen Bediensteten. Nach dem Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021 sind alle Organe zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsfrei!
Mit den Bestellungen wird für die derzeitige Legislaturperiode die Gleichbehandlung des Landes und der Gemeinden sichergestellt.
Weitere Informationen unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/gleichbehandlung.htm
Kontaktdaten:
RgR.in Heidemarie Bräuer, Heidemarie.Braeuer@ooe.gv.at
Magdalena Reindl, Magdalena.Reindl@ooe.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission des Landes und der Gemeinde
Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz
Tel.: (+43 732) 77 20-11764, 11768 bzw. 15037
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Foto: Magdalena Reindl und Heidemarie Bräuer (rechts)
Bildquelle: Sabrina Liedl, Land Oberösterreich