INFORMATIKONSFREIHEITSGESETZ
Bericht über die Fachtagung des FLGÖ im Rahmen des österreichischen Gemeindebundtages am Mittwoch den 18.9.2024 in Oberwart
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„Informationsfreiheitsgesetz – mehr Transparenz mit mehr Bürokratie?"
Im Rahmen des 70. Österreichischen Gemeindetages vom 18. – 19. September in der Messe Oberwart hielt der FLGÖ eine Fachtagung zum Thema Informationsfreiheitsgesetz ab.
Auf Einladung des österreichischen Gemeindebundes und dessen Präsidenten Bgm, DI Johannes Pressl organisierte der Fachverband eine Fachtagung mit Amtsleitern, Fachleuten und dem Gemeindebund.
Nach der Eröffnung durch den Moderator Christian Schleritzko sprach Bundesobmann Franz Haugensteiner in seinen Begrüßungsworten von der Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Politik und ausführender Verwaltung bei der Organisation von reibungslosen Abläufen in den Gemeindeämtern.
Gerade beim Informationsfreiheitsgesetz werden durch die gänzliche Änderung der Amtsverschwiegenheit die Abläufe rund um die nun gesetzlich normierte Informationspflicht gravierend geändert werden. Dazu kommen noch juristische unterschiedliche Meinungen und auch die politische Deutungsvariablen können zu Diskussionen führen.
![FLGÖ Obmann Franz Haugensteiner]()
Haugensteiner dazu: „Man kann sagen, staatliches Handeln wird wesentlich transparenter, was für viele interessierte Bürgerinnen und Bürger das Verständnis für unser Tun erhöhen wird. Natürlich wird aber wohl auch falsches Handeln sichtbar und auch Konsequenzen haben. Ich denke, es wird unsere Bemühungen für korrekte und gesetzeskonforme Abläufe fördern, aber es wird auch für Gegner und Querulanten leichter sein, sich an öffentlichen Daten und Informationen zu bedienen und zu verwenden.“
![Oberschneider in Oberwart]()
Anschließend referierte STA-Dir. Dr. Rudolf Oberschneider von der Stadtgemeinde Saalfelden.
Oberschneider stellte in seinen Ausführen Fragen wie: „Wer soll das organisieren und welche Daten aus welchen Akten sollen überhaupt zugänglich gemacht werden?“ Dazu zählen Daten aus Bauakten genauso wie Gutachten, welche Grundlage für (künftige) Gemeinderatsbeschlüsse sind (z.B. Ankauf eines Grundstückes). Daneben steht das IFG in einem Spannungsverhältnis zu persönlichen Rechten Dritter (Förderungen, Businesspläne) und der DSGVO.
Oberschneider: „Mit dem IFG haben BürgerInnen nun einen verfassungsrechtlichen Rechtsanspruch auf Information und nur wenn dem etwas entgegensteht, darf ich als Behörde der Informationspflicht nicht nachkommen und da kommen wieder datenschutzrechtliche Gegebenheiten zur Anwendung. Da Frage ist nun: droht uns ab 2025 ein Match – Anspruch auf Information gegen Datenschutz?“
Im anschließenden Impulsvortrag ging Rechtsanwalt MMag Robert Keisler inhaltlich auf die Fragen ein und in der anschließenden Diskussion mit Gemeindebundpräsident DI Johannes Pressl und FLGÖ Obmann Peter Pohl wurden die
Punkte eingehend diskutiert.
Abschließend kann aus Sicht der Amtsmanager festgestellt werden, dass bis zum Inkrafttreten des IFG noch einige Diskussionen und Interpretationen zu diesem Gesetz notwendig sind.
Die ppp-Präsentation von RA Robert Keisler ist im Kommunalen Management abgedruckt, es wird aber empfohlen, sich zur Präsentation die Ausführungen als Video anzusehen.
https://www.facebook.com/100078754225718/videos/1050318903486020
Der Link beinhaltet die komplette Tagung, also auch die Ausführungen von Gemeindebundpräsident DI Johannes Pressl in der Diskussion.