FLGÖ Bundesfachtagung 2024 in Bad Ischl

Veröffentlichungsdatum24.04.2024Lesedauer3 MinutenKategorien
FLGÖ Bundesfachtagung beim Kommunalwirtschaftsforum 2024

Die zentralen FLGÖ-Themen waren: Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Finanzen und Ressourcenschonung

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Bilder Bad Ischl 2024


Spannend waren die Themen, mit welchen sich der Fachverband bei seiner Bundesfachtagung in Bad Ischl beschäftigt hat.Obmann Haugensteiner

So hat BO Franz Haugensteiner bei seiner Eröffnungsrede zum Thema Finanzen von nicht realisierten Förderungen von der EU berichtet, die nur wegen fehlender Zuständigkeiten und schwacher Zielorientiertheit bei den zuständigen Ministerien nicht abgeholt werden konnten.  Diese in Brüssel liegen gebliebenen Förderungen für ein einziges Projekt in Millionenhöhe führten nach der Tagung zu entsprechenden Gesprächen bei den zuständigen Behörden, am Ergebnis änderte das aber nichts mehr. Siehe dazu die Eröffnungsrede des Obmannes.


Bei der Podiumsdiskussion Personalthematik in der Gemeinde mit Güther Tot (BDO), Walter Leiss (Gemeindebund), Franz Flotzinger, Franziska Cecon (Professor an der FH OÖ) und Franz Haugensteiner (FLGÖ) wurde das Thema erörtert. 

Folgende Problemfelder wurden angesprochen:

Vortragende BFT Bad Ischl

·         „Markt ausgedünnt“

·         Ziel – öffentlich Bediensteter?
              o   Ansehen?
              o   Dienstrecht?
              o   Work-Life-Balance?

·         Keine konkrete (spezielle) Ausbildung für öffentlich Bedienstete
·         Teilweise eingesessene Strukturen (Besetzung nach Dienstalter und -zugehörigkeit)
·         Ausbildungsverpflichtung für leitende Gemeindebedienstete nicht vorhanden

Lösungsvorschläge dazu:

·         Diagnose der eigenen Organisation
·         Effektive Personalsuche
·         Mitarbeiterbindung (Employer Branding Strategie)
·         Personalentwicklung

Als wichtigstes Element bleibt aber eine nötige Grundqualifikation mit der notwendigen Fähigkeit, sich entwickeln zu können und zu wollen. Das muss von unseren verantwortlichen Dienstvorgesetzten auch gefördert werden. 

Daneben muss der öffentliche Dienst attraktiv sein und die Verantwortlichen sollten das Thema mehr in den Focus ihres Tuns stellen.


Digitalisierung

Künstliche Intelligenz in der Gemeindepraxis

von Petra Stückler, 26.4.2024

  

Franziska Cecon

In den zwei eröffnenden Keynotes des Kommunalwirtschaftsforums in Bad Ischl stand vor rund 200 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Künstliche Intelligenz (KI) im Fokus. Vor allem, wie Menschen mit Hilfe der KI in Zukunft arbeiten und leben werden, wurde in der ersten Keynote „Mensch, Organisation und KI“ von Franziska Cecon, Professorin an der FH Oberösterreich und Reinhard Haider, Amtsleiter der Gemeinde Kremsmünster zum Thema gemacht. 

Man sehe derzeit nur die Spitze des Eisberges und bekanntermaßen gehe die Entwicklung rasant voran, so die beiden Digitalisierungsexperten, die keinen Zweifel daran ließen, dass es wohl für alle besser wäre, sich ausführlich mit KI zu beschäftigen, da diese gekommen sei, um zu bleiben.

 Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Reinhard Haider

Laut der Studie „E-Government Monitor 2023“ der FH Oberösterreich ist der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Einsatz von KI in der Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen einverstanden, weniger als ein Viertel der Befragten sei prinzipiell dagegen. Die grundsätzlichen Entscheidungen dürften jedoch nicht der KI überlassen werden. Größte Hoffnung sei, dass die Bearbeitungszeit dank der KI kürzer werde.

 Die Vorstellung künftig über Chatbots mit der öffentlichen Verwaltung zu kommunizieren ist für die Hälfte der Befragten Menschen denkbar. Ein Chatbot ist ein textbasiertes technisches Dialogsystem, das Fragestellungen erlaubt und in natürlicher Sprache in ganzen Sätzen antwortet. Dabei greift das System auf eine Wissensdatenbank zurück, und folgt definierten Erkennungsmustern. Außerdem gibt es Chatbots, die auf Basis künstlicher Intelligenz arbeiten und mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln, so entwickelt sich die Datenbank ständig weiter.

 Verantwortungsvoller Umgang mit KI und die Wahrung ethischer Standards fordere den Gesetzgeber, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Euro- päische Union hat mit dem „AI Act“, der im März im EU-Parlament beschlossen wurde, und ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten wird, einen wichtigen Schritt gesetzt.

 Dabei  verfolgt  die  EU  einen „risikobasierten Ansatz“, der vier Risikostufen (inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko) in der KI- Regulierung der Bereiche Wahlen, Gesundheit, Sicherheit sowie Grund- rechte und Umwelt lokalisiert. 

Der „AI Act“ besitzt für alle Pro- dukte und Dienstleistungen Gültigkeit. Das Strafausmaß liege bei 35 Millionen Euro bzw. sieben Prozent vom Umsatz.